Jugendwerkstatt
Schulpflichterfüllung in der Jugendwerkstatt .
Schulpflichterfüllung Es besteht für Schüler/innen, die ihre Schulpflicht noch nicht erfüllt haben und die bei einer berufsbildenden Schule des Landkreises Harburg gemeldet sind, die Möglichkeit, einen von vier Plätzen zur Schulpflichterfüllung für ein Schuljahr in der Jugendwerkstatt in Anspruch zu nehmen (§69 Abs. 4 NSchG). Dazu wendet man sich an den jeweiligen Klassenlehrer und /oder Schulsozialarbeiter der Schule und vereinbart mit der Jugendwerkstatt einen Termin für ein Praktikum. Am Anfang des Schuljahres erfolgt eine Besichtigung der Jugendwerkstatt durch das BVJ Buchholz statt. Hier kann man sich unverbindlich Informieren und ggf. noch offene Fragen stellen.
Die Lehrkräfte der Jugendwerkstatt.
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